Loggen Sie sich in Ihren HMIS Account ein
Sie finden die Teilnahmebedingungen als pdf hier: Teilnahmebedingungen.
(1) Verleiherin dieses Preises ist die OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung, Ebendorferstraße 7, 1010 Wien (OeAD-GmbH), aus den Mitteln des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF). Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung ist die OeAD-GmbH zuständig und verantwortlich.
(2) Der/die Einreichende erklärt sich durch die Einreichung eines Beispiels für den Internationalisation Award mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
(3) Die OeAD-GmbH behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen zum Internationalisation Award aus wichtigen Gründen zu ändern oder die Prämierung nicht durchzuführen. Die OeAD-GmbH wird in solch einem Fall alle Einreichenden hierüber informieren.
(4) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Übertragung des Preises auf Dritte ist ausgeschlossen.
(1) Zur Teilnahme am Internationalisation Award sind nur österreichische Hochschulen und ihre Organisationseinheiten berechtigt, die im entsprechenden Durchführungszeitraum (1. März 2023 bis 28. Februar 2025; siehe Ausschreibung) Maßnahmen zur Förderung der Hochschulmobilität und Internationalisierung von Studium und Lehre durchgeführt, weiterentwickelt oder aktiv bearbeitet haben.
(2) Die Einreichung für den Internationalisation Award erfolgt durch eine natürliche Person (der/die Einreichende) im Namen der Hochschule oder ihrer Organisationseinheiten.
(3) Durch die Einreichung eines Beispiels gibt der/die Einreichende an, dass er/sie zur Einreichung berechtigt ist und die Zustimmung der Hochschule für die Einreichung dieses Beispiels eingeholt hat.
(4) Die Einreichung von mehreren unterschiedlichen Beispielen im selben Jahr durch eine Hochschule ist zulässig. Die Einreichung eines Beispiels in unterschiedlichen Kategorien im selben Jahr ist nicht zulässig.
(5) Beispiele, die bereits zu einem früheren Internationalisation Award eingereicht wurden, können neuerlich eingereicht werden, sofern sie die aktuellen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen und das Beispiel seit der letzten Einreichung weiterentwickelt, aktiv bearbeitet oder verändert wurde.
(6) Das Beispiel muss nicht im Jahr der erstmaligen Durchführung eingereicht werden. Die erneute Einreichung eines Beispiels ist jedoch nur unter den in Bestimmung 2.(5) beschriebenen Voraussetzungen möglich.
(7) Die Auszeichnung eines Beispiels mit hochschulinternen und -externen Preisen ist kein Ausschlusskriterium für die Einreichung für den Internationalisation Award.
(8) Die Einreichung für den Internationalisation Award ist kostenlos.
(9) Die OeAD-GmbH behält sich vor, Einreichungen auszuschließen, wenn die gegenständlichen Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden oder versucht wird, die Verleihung des Internationalisation Awards auf unlautere Weise zu beeinflussen. Insbesondere können Einreichungen ausgeschlossen werden, die anstößige oder rechtswidrige Inhalte enthalten oder kommerziellen Zwecken dienen.
(1) Die Einreichung von Beispielen für den Internationalisation Award ist ausschließlich elektronisch in der Zeit von Mitte April 2025 bis 14. Juli 2025 (23:59 Uhr) auf der HMIS2030-Plattform unter www.hmis2030.at möglich.
(2) Das Absenden der Einreichung ist nur möglich, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden. Änderungen am Beispiel können nach dem Einreichen nur mehr für die Darstellung auf der HMIS2030-Plattform vorgenommen werden. Den Jurymitgliedern können nach Abschluss der Einreichung keine Änderungen mitgeteilt werden.
(3) Die OeAD-GmbH ist berechtigt, den Einreichzeitraum zu verkürzen oder den Internationalisation Award jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, wenn eine korrekte Durchführung nicht mehr möglich erscheint, wie insbesondere bei Vorliegen technischer oder rechtlicher Probleme. Den Einreichenden entstehen dadurch keinerlei rechtliche Ansprüche gegen die OeAD-GmbH.
(1) Die eingereichten Beispiele werden durch eine Fachjury bewertet. Der Fachjury gehören drei Expert/innen aus dem Bereich der Internationalisierung von Hochschulen sowie ein/e Studierendenvertreter/in an.
(2) Die Einreichungen werden im Vorfeld durch die OeAD-GmbH auf die Erfüllung der formalen Teilnahmebedingungen überprüft. Nach Ende des Einreichzeitraums werden alle Einreichungen, die den formalen Teilnahmebedingungen genügen, der Jury zur Begutachtung vorgelegt. Die Mitglieder der Jury sichten die Einreichungen und erstellen unabhängig voneinander eine Vorauswahl.
(3) Im Rahmen der Jurysitzung wird die zusammengeführte Vorauswahl diskutiert und gemeinsam eine Entscheidung getroffen. Die Jurysitzung wird von der OeAD-GmbH einberufen, die OeAD-GmbH selbst hat kein Stimmrecht. Die Entscheidung der Jury wird anschließend dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung übermittelt.
(4) Nach der Entscheidung durch die Jury verständigt die OeAD-GmbH die jeweiligen Einreichenden über die auf der HMIS2030-Plattform hinterlegten Kontaktdaten.
(1) Der Internationalisation Award wird in vier Kategorien vergeben: 1. Maßnahmen zur „Internationalisation of the Curriculum“ – Internationalisierung von Studium und Lehre, 2. Maßnahmen zur Mobilitätsförderung und Kompetenzentwicklung für Lehrende und allgemeines Hochschulpersonal, 3. Maßnahmen zur Mobilitätsförderung für unterrepräsentierte Studierendengruppen, 4. Maßnahmen für eine gelebte internationale Hochschulkultur
(2) Der Internationalisation Award umfasst ein Preisgeld von insgesamt EUR 10.000,00, welches auf die vier Kategorien zu gleichen Teilen (je EUR 2.500,00) aufgeteilt wird. Der Internationalisation Award kann nicht geteilt werden.
(3) Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt ausschließlich auf das offizielle Bankkonto der Hochschuleinreichung und steht der Kostenstelle jener Organisationseinheit zu, die das Beispiel primär umgesetzt hat. Auszahlungen auf Privatkonten sind ausgeschlossen. Zur Auszahlung ist die termingerechte Bekanntgabe der Kontoverbindung innerhalb der Annahmefrist (vgl. Bestimmung 6.(2)) notwendig.
(1) Die Preisverleihung findet am 27. November 2025 im Rahmen der OeAD-Hochschultagung an der FH Kufstein statt. Kosten für die Teilnahme an der Preisverleihung werden von der OeAD-GmbH nicht übernommen.
(2) Der Anspruch auf den Preis verfällt, wenn die Übermittlung und Auszahlung des Preises nicht innerhalb von drei Monaten nach der offiziellen Verleihung erfolgen können.
(1) Der/die Einreichende nimmt zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Internationalisation Awards anfallenden personenbezogenen Daten von der OeAD-GmbH als Verantwortliche gemäß DSGVO und auf Basis der gültigen Rechtsvorschriften erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zu Nachweis- und Kontrollzwecken gegenüber der den Preis finanzierenden Stelle (Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung) und seinen Kontrollorganen (z.B. Rechnungshof) zehn Jahre ab Preisannahme aufbewahrt und dann gelöscht.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis von Art 6 Abs 1 lit a DSGVO aufgrund der Einwilligung des/der Einreichenden durch die Bestätigung der Teilnahmebedingungen im Einreichformular zum Zweck der Teilnahme am Internationalisation Award. Der/die Einreichende kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an hmis2030@oead.at.
(3) Ein Widerruf der Einwilligung hat zur Folge, dass die Teilnahme am Internationalisation Award entfällt und die OeAD-GmbH die Daten des/der Einreichenden ab diesem Zeitpunkt zu oben genanntem Zweck nicht mehr verarbeitet.
(4) Legt der/die Einreichende im Zuge der Einreichung Kontaktpersonen an, ist der/die Einreichende selbst dafür verantwortlich, die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten von den Kontaktpersonen einzuholen.
(5) Der/die Einreichende nimmt weiters mit der Einreichung für den Internationalisation Award zur Kenntnis, dass im Rahmen der Einreichung und Veröffentlichung des Beispiels die personenbezogenen Daten den Mitgliedern der Fachjury und dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung weitergeleitet werden.
(6) Der/die Einreichende hat gegenüber der verantwortlichen OeAD-GmbH jederzeit das Recht auf Auskunft über seine/ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder anderweitige Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten besteht, hat der/die Einreichende das Recht auf Löschung der Daten sowie Widerruf gegen die Verarbeitung.
(7) Bei Inanspruchnahme eines der genannten Rechte wenden Sie sich bitte an datenschutz@oead.at oder schreiben Sie an: OeAD-GmbH, z.Hd. Datenschutzbeauftragter Mag. Christian Pichler-Stainern, Ebendorferstraße 7, 1010 Wien.
(8) Sollte der Verdacht bestehen, dass die Datenverarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtliche Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann sich der/die Einreichende ebenfalls an datenschutz@oead.at wenden bzw. sich bei der Österreichischen Datenschutzbehörde beschweren (Barichgasse 40-42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).
(9) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der OeAD-GmbH sowie auf die Datenschutzerklärung der HMIS2030-Plattform verwiesen.
(1) Sie erklären sich mit der Einreichung zum Internationalisation Award mit einer Veröffentlichung Ihres Beispiels auf der HMIS2030-Plattform einverstanden. Durch die Einreichung eines Beispiels bestätigen Sie, dass keine Inhalte veröffentlicht werden, die gegen geltendes österreichisches Recht, gegen diese Nutzungsbedingungen sowie gegen die guten Sitten verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
(2) Mit der Einreichung eines Beispiels inklusive Fotos bestätigt der/die Einreichende, dass er/sie das uneingeschränkte Nutzungsrecht (inkl. Recht zur Übertragung/Weitergabe dieses Nutzungsrechts) zur unentgeltlichen Veröffentlichung auf der HMIS2030-Plattform, der Website der OeAD-GmbH sowie in Druckwerken der OeAD-GmbH besitzt.
(3) Mit der Einreichung eines Beispiels für den Internationalisation Award wird der OeAD-GmbH sowie dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung das nicht-ausschließliche, sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen Inhalten und Fotos zur Veröffentlichung in den Print- und Webmedien der OeAD-GmbH sowie des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung übertragen.
(4) Der/die Einreichende bestätigt mit Einreichung eines Beispiels ferner, dass durch die Veröffentlichung der Fotos nicht in Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte, eingegriffen wird (= dass das Beispiel und die Fotos keine geschützten Inhalte wie z.B. Logos oder Abbildungen anderer Personen enthalten oder – falls dies doch der Fall ist – dass der/die Einreichende das Recht zur Nutzung der geschützten Inhalte bzw. die Zustimmung aller abgebildeten Personen besitzt).
(5) Die OeAD-GmbH behält sich vor, sämtliche Beispiele jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen.
(1) Die OeAD-GmbH übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten Dritter, die gegebenenfalls durch die Einträge auf der HMIS2030-Plattform und die dort veröffentlichten Fotos begangen werden. Falls Dritte solche Rechte geltend machen, hat der/die Einreichende die OeAD-GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.