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Internationalisierung von Studium und Lehre bzw. der Lehre ist ein Prozess, in dem die kritische Reflexion des „Warum“ und „Wie“ eine wesentliche Rolle spielen. Die Verschriftlichung einer „Internationalisierungsstrategie“ und der damit verbundenen Ziele ist ohne Bedeutung, wenn diese nicht (innerhalb und außerhalb der Hochschule) kommuniziert, gelebt und im Sinne einer Weiterentwicklung und Verbesserung evaluiert und reflektiert werden.
Der Qualitätsmanagementprozess soll die Hochschulen dabei unterstützen den an sie gestellten Auftrag als „Wissensorganisation“ sicherzustellen. Ein wesentliches Signum eines robusten Qualitätsmanagementsystems ist die Definition von Kernprozessen sowie von klaren und evaluierbaren Zielen und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten. Das Qualitätsmanagement für die Internationalisierung von Curricula und Mobilität ist als Teil der Kernprozesse Lehre und Internationalisierung zu verstehen. Sie bedingt somit ebenfalls klare Ziele und breit verankerte Verantwortlichkeiten, sowie eine offene Kommunikation und Diskursmöglichkeiten, um einerseits das gemeinsame Verständnis von Internationalisierung von Studium und Lehre zu stärken, und um andererseits einem „aneinander Vorbeiarbeiten“ gegenzusteuern.
Die nachfolgend angeführten Leitfragen können die Hochschulen in diesem Prozess sowie bei der Erhebung des Status quo und der kritischen Reflexion der Fragen: „Wo stehen wir?“ und „Wie können wir die Internationalisierung insbesondere der Lehre weiterentwickeln? Wie können wir die erzielte Wirkung evaluieren?“ unterstützen. Die Leitfragen sind Beispiele, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Ausschließlichkeit und spiegeln die Sichtweise der in den Themenfeldgruppen vertretenen Hochschulexpertinnen und –experten wider.
Leitfragen zu Empfehlung 1: Strategische Verankerung der Internationalisierung als Qualitätsziel für die Lehre und Evaluierung der Zielerreichung
1. Auf welcher Rationale und auf welchen Zielsetzungen basieren Internationalisierung und Internationalisierung von Studium und Lehre?
2. Welcher Impact für die Hochschule, ihre Stakeholder und ihr Umfeld soll damit erzielt werden?
3. In welchem /welchen strategischen Papier/en ist Internationalisierung von Studium und Lehre verankert und wer wurde in die Entwicklung
eingebunden?
4. Wer ist für die Umsetzung der mit Internationalisierung von Studium und Lehre verbundenen Qualitätsziele verantwortlich?
5. Was bedeutet Internationalisierung von Studium und Lehre als Qualitätsziel für die jeweiligen Studien/Programme der Hochschule? Wie und wann
erfolgt die Evaluierung dieser Ziele?
6. Wie wird das Commitment zu den Qualitätszielen für Internationalisierung nach innen und außen kommuniziert? Woran lässt sich dieses
Commitment erkennen?
7. Wie werden die notwendigen Ressourcen sichergestellt – wer ist dafür verantwortlich und worauf beziehen sich diese Ressourcen?
8. Welche Bedeutung wird der Personalmobilität in diesem Kontext beigemessen? Wie trägt diese zur Zielerreichung bei?
9. Wie und auf welchen Ebenen sind die Verantwortlichkeiten definiert?
10. Wo liegt die Entscheidungsverantwortung, wie sind die akademischen Verantwortlichen/Leitungen in diesen Prozess eingebunden?
11. Wie wird die Wirksamkeit der definierten Maßnahmen evaluiert?
12. Wie erfolgt eine Reflexion der Wirksamkeit auf der Metaebene?
13. Wie ist der Kommunikationsprozess zwischen den Verantwortlichen gestaltet?
Leitfragen zu Empfehlung 2: Reflexion und curriculare Verankerung internationaler und kulturreflexiver Lernergebnisse
1. Wie wurde vorgegangen, um die (relevanten) internationalen und kulturreflexiven Lernergebnisse in den Studienprogrammen zu verankern?
2. Welche Personengruppen waren in diesen Prozess involviert? Welche waren nicht involviert – warum nicht?
3. Welche Ziele sind mit der Verankerung von International Learning Outcomes verbunden und wie sind diese dokumentiert?
4. Wie wird die Zielerreichung festgestellt? Welche Maßnahmen sind mit dieser Feststellung verbunden?
5. Wie und womit wird die Entwicklung von internationalen und kulturreflexiven Kompetenzen im Studienprogramm gefördert?
6. Welche Verfahren/Methoden werden zur Evaluierung von internationalen und kulturreflexiven Kompetenzen angewendet/ erscheinen als geeignet?
Leitfragen zu Empfehlung 3: Curriculare Integration und Evaluierung von Mobilitätsmaßnahmen
1. Wie wird die Möglichkeit für Mobilität im Curriculum verankert? Welche Mobilitätsformen – traditionelle, nicht- traditionelle und innovative gibt es
bereits an der Hochschule? Welche anderen Formen wären auch möglich und zielführend?
2. Wie wird festgestellt, ob die Mobilitätsformen „studien-/programm-adäquat“ und zielgruppenadäquat sind? Wie werden die unterrepräsentierten
Studierendengruppen der Hochschule festgestellt und entsprechend berücksichtig?
3. Wie fließen die von den Studierenden im Ausland erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen in das Studienprogramm/ die Hochschule ein?
4. Welche Instrumente werden zur Evaluierung von Mobilität und den damit verbundenen Lernergebnissen verwendet? Wie fließen die Ergebnisse in
die Weiterentwicklung des Studienprogrammes ein?
5. Welche Ziele verbindet die Hochschule mit der Mobilität des Hochschulpersonals, welche Anreize für Mobilität bietet sie?
6. Wie wird die Mobilitätserfahrung des Hochschulpersonals im Sinne eines Multiplikatoreneffekts in der Hochschule genutzt?
7. Wie werden Möglichkeiten des Erwerbs kulturreflexiver Kompetenzen abseits traditioneller Mobilität, z.B. durch Kontakte mit kulturell diversen
Communities, von der Hochschule gefördert und genutzt?