Loggen Sie sich in Ihren HMIS Account ein
Zum Thema Internationalisierung von Studium und Lehre sind die nachfolgenden Empfehlungen und Maßnahmen erarbeitet worden. Ihnen liegen die >> Prämissen, strategische Verankerung (Institution), Kontextualisierung (Programm), Ressourcenallokation (Personal et.al.) sowie Unterstützung und Anbindung an Internationalisierungsmaßnahmen (Umfeld) zu Grunde; >> Leitfragen ergänzen diese.
Empfehlung 1
Strategische Verankerung der Internationalisierung von Studium und Lehre sowie Ressourcenallokation
Es wird empfohlen, auf Basis einer kritischen Reflexion folgender Fragestellungen
- Was bedeuten internationale und kulturreflexive Kompetenzen im Kontext unserer Institution und Studienprogramme?
- Welche internationalen, globalen und kulturreflexiven Kompetenzen sind für unsere zukünftigen Absolvent/innen relevant?
- Welche globalen Themen beeinflussen unsere Studienbereiche?
die Internationalisierung von Studium und Lehre als essenzielles Gestaltungsprinzip und damit die Förderung der internationalen und kulturreflexiven Kompetenzen in der Hochschulstrategie für alle Hochschulangehörigen zu verankern.
Um das Commitment und die Identifikation aller Hochschulangehörigen mit dem angestrebten Ziel zu fördern, sollen Vertreter/innen aller Stakeholdergruppen in diese Reflexion eingebunden werden.
Weiters wird angeregt, die notwendige Ressourcenallokation im Sinne von Personal, Zeit und finanzieller Mittel für eine qualitätsvolle Umsetzung zu gewährleisten, und dabei auch die Ressource Zeit - für Reflexion, für internationales Engagement, für Weiterbildung, etc. - entsprechend zu berücksichtigen.
- Kritische Reflexion und Bestandsaufnahme zum Status Quo bereits existierender Elemente des umfassenden Ansatzes der Internationalisierung von Studium und Lehre z.B. in einem Strategieworkshop unter Einbindung aller relevanten Gruppen, um ein gemeinsames Verständnis für die Bedeutung der Internationalisierung von Studium und Lehre und ihre drei Säulen sowie für den damit verbundenen Mehrwert zu erzielen.
- Zuordnung von eindeutigen Verantwortlichkeiten mit klaren Zielvereinbarungen und Monitoring der gesetzten Ziele
- Beteiligung und Berücksichtigung aller betroffenen Stakeholder sowie transparente Kommunikation zu dieser Thematik z.B. in spezifischen analogen und digitalen Foren der Hochschule-Sicherung personeller Ressourcen durch Einbindung von Personen mit internationaler Erfahrung in die Entwicklung von Studienplänen, regelmäßige Integration internationaler Lehrenden und Berücksichtigung internationaler Expertise und Sprachkompetenz sowohl in den Weiterbildungsmaßnahmen für alle Hochschulangehörigen als auch insbesondere im Recruiting von neuem Personal.
- Schaffung von Zeitressourcen für die Umsetzung der Internationalisierung der Lehre z.B. durch Lehrdeputatsreduktion und Bereitstellung entsprechender Ressourcen in den International Offices
- Setzung von Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur und des Hochschulumfeldes z.B. durch Einbindung von Partnerinstitutionen und synergetische Nutzung strategischer Partnerschaften für Austausch, Kooperationen, Entwicklung von Joint Programmes, etc. aber auch Benchmarking
Empfehlung 2
Disziplinen- und studienadäquates Verständnis und curriculare Integration internationaler und kulturreflexiver Kompetenzen
Es wird empfohlen, eine hochschulinterne Diskussion mit den betroffenen Gremien und Stakeholdern zu führen, um ein gemeinsames Verständnis für die fach-/programmrelevanten internationalen und kulturreflexiven Kompetenzen zu erzielen. Darauf aufbauend sind Disziplinen-/Studien-adäquate internationale und kulturreflexive Inhalte und Lernergebnisse in jedem Curriculum, und damit im jeweiligen Qualifikationsprofil der Absolvent/innen zu verankern. Dabei ist ein entsprechender Gestaltungsspielraum (Disziplinen- und Fachadäquanz) zu berücksichtigen (kein One-Size-Fits-All Ansatz). Ebenso wird empfohlen, für die definierten Lernergebnisse geeignete Assessment Tools vorzuschlagen.
Verschiedene Möglichkeiten für Mobilitätsformen inkl. Mobilitätsfenster, die den Erwerb internationaler und kulturreflexiver Kompetenzen für die jeweiligen Disziplinen/Fächer/Studienprogramme und die an der Hochschule vertretenen Studierendengruppen unterstützen, sind in Folge kritisch zu reflektieren und curricular zu verankern.
- Klare Empfehlungen an die Curriculargremien/Entwicklungsteams sowie Beratung und/oder Schulung der betroffenen Personen und Gremien durch entsprechende schriftliche Unterlagen
- Einbeziehung von Personen mit Expertise in der Internationalisierung von Studium und Lehre sowie Bezugnahme auf internationale Reports und Surveys (z.B. Erasmus Impact Study, World Economic Forum Report)
- Schulungen/Workshops mit Expert/inn/en zur Internationalisierung von Curricula / Formulierung von entsprechenden Lernergebnissen und adäquater Lehr- und Prüfungsformate, um die didaktische Verknüpfung von Inhalten – Lernergebnissen
– Beurteilung / Assessment im Sinne des Constructive Alignments zu gewährleisten. Integration von fremdsprachigen Modulen für alle Studierenden zur Erweiterung der Sprachkompetenz und Attrahierung von internationalen Studierenden - Gemeinsame Konzeption von Studienprogrammen oder Modulen mit Partnerhochschulen und/oder übergreifende internationale Module im Sinne von interdisziplinären Erweiterungscurricula
- Kritische Reflexion der fachlich orientierten Mobilitätsmöglichkeiten und Erhebung der an der Hochschule vertretenen Studierendengruppen und deren Bedürfnisse bzw. Möglichkeiten, insbesondere in Bezug auf unterrepräsentierte Gruppen
- Auf Basis der kritischen Reflexion verbindliche Integration entsprechender Mobilitätsformen (physisch, lang, kurz, virtuell etc.) in die jeweiligen Curricula, Schaffung von Unterstützungsmöglichkeiten und Kommunikation des Mehrwerts, v.a. hinsichtlich der Kompetenzerweiterung an die Studierenden
Empfehlung 3
Förderung von Joint Programmes inklusive der Ausprägung als European Universities
Es wird empfohlen, mehr hochqualitative internationale Joint Programmes, auch im Rahmen von European Universities, an österreichischen Hochschulen zu initiieren und langfristig abzusichern.
Die Diversität und Komplementarität der Partner sollte für innovative und zukunftsorientierte Studienprogramme genutzt werden – u.a. auch um neue Berufsprofile zu entwickeln. Als Referenzrahmen für die Akkreditierung und die Qualitätssicherung von Joint Programmes wird der European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes empfohlen.
Weiters wird angeregt, den European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes in den Empfehlungen des BMBWF zur Durchführung von gemeinsamen Studienprogrammen zu verankern und die gesetzlichen und studienrechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Zugang für bestqualifizierte Bewerber/innen unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Hintergrund sichergestellt ist.
- Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Anpassung relevanter studienrechtlicher Gesetze und Vereinfachung der diesbezüglichen Normierungen v.a. im Hinblick auf einheitliche Definitionen zu Joint Programmes und deren Abschlüssen
- Zielgerichtetes Netzwerken mit allen relevanten Ministerien zur Adaptierung von gesetzlichen Bestimmungen, um hochqualifizierten Studienwerber/innen, die ein Auswahlverfahren für ein Joint Programme erfolgreich durchlaufen haben, fristgerecht die Einreise zum Antritt des Studiums im selben Studienjahr zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere:
o fremdenrechtliche Bestimmungen
o Bestimmungen des allgemeinen Sozialversicherungsrechts
o Ermöglichung der unterstützenden Kommunikation auf Englisch
- Verankerung des European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes als Qualitätsreferenzrahmen in den „Empfehlungen des BMBWF zur Durchführung von gemeinsamen Studienprogrammen“ und Prüfung einer Verankerung desselben in den für die Akkreditierung solcher Studienprogramme für alle Sektoren relevanten Gesetzen (z.B. HS-QSG), um den administrativen Aufwand von Mehrfachakkreditierungen zu vermeiden.
- Aufnahme dieser Thematik in die Vorbereitungen zu den Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen als Beitrag für ein gemeinsames Verständnis für den Mehrwert, aber auch die Komplexität von Joint Programmes
- Anreizsysteme & Finanzierungsmöglichkeiten zur Anbahnung von Joint Programmes (wie ehemals z.B. „Austria Mundus+“)
- Prüfung des Aufbaus einer österreichweiten, hochschulsektorenübergreifenden „Joint Programme Academy“ zur Aus- und Weiterbildung für Anbahnung und Unterstützung von Joint Programmes sowie Rechtsberatung und Coaching
- Commitment auf Hochschulleitungsebene und Förderung eines gemeinsamen Verständnisses für den Mehrwert von Joint Programmes, insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Joint Programmes oder in der Anfangsphase eines neuen Joint Programmes
- Sicherstellen des Zusammenwirkens aller beteiligten Organisationseinheiten innerhalb der Hochschulen durch klare Schnittstellen und definierte Prozesse
Empfehlung 4
Qualifizierung und professionelle Weiterbildung der Hochschulangehörigen
Es wird empfohlen, entsprechende flankierende Maßnahmen auf Ebene des Personals zu setzen, wobei die Förderung des sog. International Engagement (z.B. Lehrenden-Mobilität bzw. internationale Lehre) als Aufgabe und Verantwortung der Institution definiert werden soll.
Weiters wird angeregt, auch für die Förderung der internationalen und kulturreflexiven Kompetenzen des allgemeinen Hochschulpersonals Sorge zu tragen, z.B. durch Weiterbildung oder Mobilität, um eine internationale und kulturreflexive Dimension in der Hochschulkultur (gesamthochschulisch) zu verankern.
- Etablierung / Nutzung von Weiterbildungsprogrammen für Lehrende und allgemeines Hochschulpersonal zur Vermittlung internationaler und kulturreflexiver Kompetenzen für die Lehre aber auch für den Umgang mit internationalen Studierenden und Mitarbeiter/inn/en außerhalb des Hörsaals.
- Internationales Recruiting von neuem Personal, um entsprechend qualifiziertes respektive „international motiviertes“ Personal an die Hochschule zu holen
- Schaffung von Anreiz- und Anerkennungssystemen zur Stärkung der Motivation, als Vorbildwirkung sowie als Signal der Wertschätzung z.B.
o durch Berücksichtigung internationaler Aktivitäten Im Workload der Lehrenden und in
deren Lehrdeputat
o Honorierung von Teamteaching mit internationalen Kolleg/inn/en bzw. international
erfahrenen Kolleg/inn/en in vollem Umfang (siehe oben, Maßnahmen zu Empfehlung 1-
Strategische Verankerung der Internationalisierung von Studium und Lehre sowie
Ressourcenallokation),
o Awards oder Zertifikate für internationale/internationalisierte Lehre und internationales
Engagement
o Anerkennung in den Karrierepfaden über Einrichtung von Plattformen für den
Austausch von internationalen Erfahrungen
- Ermöglichung von längeren Lehraufenthalten im Ausland (Programme nach Vorbild Fulbright z.B. für 3 Monate oder 1 Semester)
- Schaffung von Anreizsystemen und fördernden Rahmenbedingungen
Empfehlung 5
Etablierung einer Hochschulkultur, die den Erwerb von internationalen und interkulturellen Kompetenzen unterstützt
Zur Unterstützung des umfassenden Ansatzes von Internationalisierung von Studium und Lehre wird vorgeschlagen, relevante Maßnahmen auf Ebene des Hochschulumfeldes – auch unter Einbindung des allgemeinen Hochschulpersonals - zu setzen, um die Entwicklung der internationalen und kulturreflexiven Dimension auch außerhalb des formalen Curriculums zu fördern.
- Etablierung einer internationalisierten Infrastruktur, eines internationalen Campus z.B. durch
o zweisprachige Beschilderung und Informationen für Studierende und Lehrende auf
Deutsch und Englisch
o Support für Übersetzungen
o Welcome Center für internationale Studierende, Lehrende, Forschende und allgemeines
Hochschulpersonal
o „Räume“ für Begegnungen und Austausch durch Sprachcafés, international cafés,
Tandem-Learning, Cultural Events, etc.
- Zugang zu internationalen Lehr- und Lernmaterialien
- Nachhaltige (finanzielle) technische und räumliche Ausstattungen zur Unterstützung von nicht-traditionellen und innovativen Mobilitäten wie virtual mobility insbesondere für unterrepräsentierte Studierendengruppen
- Förderung von regionalen und kommunalen Vernetzungen sowie Begegnungen und Interaktionen mit geflüchteten Personen und Personen mit Migrationshintergrund
- Förderung und Integration einer universitären inklusiven und diskriminierungsfreien Organisationskultur durch Schaffung eigener Formate an den Hochschulen (z.B. Kulturmodell, Barrierefrei im regionalen Kontext, Wahlmodule, Modifikation der Curricula i.H. auf Studierende mit Beeinträchtigung)
Empfehlung 6
Nationale Rahmenbedingungen zur Förderung des Erwerbs von internationalen und kulturreflexiven Kompetenzen
Es wird angeregt, dass die zuständigen Bundesministerien die Hochschulen in der Umsetzung der Empfehlungen 1 bis 5 mit entsprechenden Maßnahmen unterstützen.
- Verweis auf die Gleichwertigkeit von im Ausland absolvierten Studienaufenthalten und Praktika (vgl. dazu Musiktherapie Ausbildungsverordnung Abschnitt 3 § 9) in den Ausbildungsverordnungen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe, v.a. i.H. auf die immer wichtigere Rolle internationaler und kulturreflexiver Kompetenzen und der damit verbundenen Mobilität
- Unterstützung des Angebots von adäquaten (kurzen) Mobilitätsformen, die der Diversität der Studierendenschaft gerecht werden
- Beibehaltung bzw. Prüfung der Schaffung von Auszeichnungen zur Internationalisierung der Lehre auf nationaler und hochschulischer Ebene
- Zielgerichtetes Netzwerken auf europäischer Ebene zur Sicherstellung finanzieller Mittel durch eine Verankerung von Lehrendenmobilität in den entsprechenden EU Förderprogrammen
- Kritische Reflexion überbordender Administration und Bürokratie und zielgerichtetes Netzwerken im Sinne der Verschlankung von Prozessen und Reportings auf europäischer und insbesondere auf nationaler Ebene
- Commitment zur Internationalisierung von Studium und Lehre, v.a. in Hinblick auf nicht-traditionelle und virtuelle Mobilität sowie für unterrepräsentierte Studierendengruppen
- Berücksichtigung der Besonderheit von mobilen Studierenden (Incoming und Outgoing), insbesondere jenen aus unterrepräsentierten Gruppen, bei Datenerhebungen und Vorgaben für budgetrelevante Kennzahlen, um den Anstrengungen der Hochschulen zur Förderung der Mobilität der Studierenden und den auch vom BMBWF geforderten Zielen der Internationalisierung der Hochschulen nicht gegenzuarbeiten
Als Basis für die Ausformulierung der HMIS2030 wurden die in den >> Themenfeldgruppen des >> HMS-Mobilitätsforums erarbeiteten Vorschläge für Empfehlungen samt entsprechender Maßnahmen, Prämissen und Leitfragen thematisch gebündelt und aufbereitet. Sie werden in dieser Form hier als wertvolle Ergebnisse dieses fachlichen Diskussionsprozesses sinngemäß dokumentiert und spiegeln die Sichtweise der in den Themenfeldgruppen vertretenen Hochschulexpertinnen und – experten wider.